DienstleistungVeranstaltungen im Straßenraum

Veranstaltungen im Straßenraum auf den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Miltenberg.

Ansprechperson:

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Herr Hofmann
Sachbearbeiter
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Gesetzliche Grundlagen:

Werden öffentliche Straßen durch eine Veranstaltung mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen, ist zur Durchführung dieser Veranstaltung eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Die Erlaubnis für Veranstaltungen auf qualifizierten Straßen (Kreis-, Staats- und Bundesstraßen) im Landkreis Miltenberg erteilt das Landratsamt Miltenberg. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, erteilt die Erlaubnis für Veranstaltungen die jeweilige Gemeinde.

Folgende Veranstaltungen unterliegen der Genehmigungspflicht:

  • Motorsportliche Veranstaltungen (wie etwa eine Suchfahrt)
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radtouristikveranstaltungen, Volksradfahren, Radrennen
  • Inline-Skate-Veranstaltungen
  • Umzüge (beispielsweise bei Volksfesten, Fasching und anderen Veranstaltungen)
  • Sportveranstaltungen (wie Triathlonveranstaltungen, Volksläufe)
  • Filmaufnahmen
  • Märkte
  • Straßenfeste

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern enthält nur die am häufigsten vorkommenden Veranstaltungen. Sollten Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum planen, die nicht unter einer der oben genannten Kategorien fällt, empfiehlt sich eine Rücksprache beim Landratsamt Miltenberg, Straßenverkehrsbehörde, damit geklärt werden kann, ob Ihre geplante Veranstaltung der Genehmigungspflicht unterliegt.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, er muss allerdings mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Veranstalters (Verein XY)
  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person für diese Veranstaltung
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
  • Bei Festzügen, Radtouren, Sportveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen genauer Streckenverlauf

Kraftfahrzeuge, die beispielsweise bei Fest- und Faschingszügen eingesetzt werden, müssen den Vorgaben des "Merkblattes über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen" entsprechen. Dieses Merkblatt können Sie bei unseren Formularen downloaden.

Genehmigungsfrei sind ortsübliche Prozessionen und Wallfahrten sowie andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (etwa Martinsumzüge). Eine Absicherung dieser Veranstaltungen durch die Feuerwehr ist jedoch wünschenswert.

Nicht unter die Genehmigungsfreiheit fallen die Vatertagsfahrten oder Ausfahrten zum 1. Mai auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit Anhängern. Diese Ausfahrten sind nicht genehmigungsfähig, eine Beförderung von Personen auf der Ladefläche von solchen Fahrzeugkombinationen ist nicht zulässig (§ 21 Abs. 2 Satz 2 StVO).

Merkblätter:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummer
    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

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